Diese AGB regeln die Zusammenarbeit der Agentur Globalist GmbH, mit Geschäftsinhaber Felix Manthey und Carlos Schönig, mit ihren Kunden in der Auftragsabwicklung und Planung, solange ein bestätigter schriftlicher Vertrag nicht ausdrücklich anders bestimmt.
Die AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung, egal ob diese schriftlich oder mündlich erfolgt.
1.1 Der Kunde und Globalist GmbH, arbeiten vertrauensvoll unter Beachtung der gültigen Gesetzmäßigkeiten als Team zusammen
1.2 Der Kunde und Globalist GmbH benennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die für die Auftragsdurchführung sachlich und verantwortlich zuständig sind.
1.3 Veränderungen in den benannten Personen teilen sich Kunde und Globalist GmbH jeweils unverzüglich mit. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
2.1 Die Globalist GmbH), verpflichtet sich, jegliche Daten, in welche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit Einsicht gelangt, vertraulich zu behandeln und die übergebenen Unterlagen nur für die Zwecke des Auftragsverhältnisses zu verwenden und diese vertraulich zu behandeln
2.2 Die genannte Verschwiegenheitspflicht, § 2.1, gilt auch über das Vertragsende hinaus.
2.3 Falls nicht anders besprochen, erhält die Globalist GmbH, bei Auftragserteilung das Recht, das Firmenlogo des Kunden, als Referenz zu veröffentlichen.
3.1 Arbeitsgrundlage von Globalist GmbH sind in der Regel Auftrag, Auftragsbeschreibung (Kundenbriefing), Auftragsbestätigung (Rückbriefing), Terminplan und Kostenvoranschlag, jeweils in Schriftform.
3.2 Ein von Globalist GmbH mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn Globalist GmbH die Annahme nicht innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt.
3.3 Globalist GmbH überwacht die ordnungsgemäße und fachgerechte Durchführung aller beauftragten Entwicklungs-, Produktions- und Kommunikationsmaßnahmen. Es steht im Ermessen von Globalist GmbH, für die Ausführung ihrer Leistungen, unter Beachtung der §§ 1 bis 2, ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
3.4 Bei Nichtgefallen der von ihr präsentierten Vorschläge zeigt Globalist GmbH grundsätzlich bis zu zwei Nachbesserungen ohne Mehrkosten, falls die Nachbesserung nicht durch eine Änderung der Aufgabenstellung des Kunden erforderlich wurde. In diesem Fall ist der
3.5 Mehraufwand Honorar-pflichtig. Bei Gefallen der erst vorgelegten Vorschläge ist der Kunde nicht berechtigt, einen Honorarnachlass zu fordern.
3.6 Im Verlauf der Auftragsabwicklung sind dem Kunden vor dem Arbeitsbeginn für Maßnahmen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen und dadurch Mehrkosten in Höhe von mehr als 500 Euro oder in Höhe von mehr als 10% der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme verursachen, Kostenvoranschläge in Schriftform zur Genehmigung vorzulegen.
3.7 Bei der Auftragsdurchführung ist Globalist GmbH verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm insbesondere die Entwürfe für die vorgeschlagenen Kommunikationsmittel, geänderte Terminpläne und die eingeholten Kostenvoranschläge Dritter zur Bewilligung vorzulegen.
3.8 Die Globalist GmbH gewährleistet keine Versprechungen für Umsatzeinkünfte erzielt durch werbliche Maßnahmen, noch haftet sie für den Ausfall von Umsätzen durch jegliche Gründe.
3.9 Terminvereinbarungen werden von Globalist GmbH mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Andernfalls ist Globalist GmbH lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrags dieser halb ist ausgeschlossen.
4.1 Die Honorarkalkulation der Globalist GmbH orientiert sich an branchenüblichen Standards und an den gewinnbringenden Fähigkeiten.
4.2 Der Abrechnungszyklus erfolgt bei für laufende Leistungen monatlich, jeweils zum ersten des beginnenden Monats. Für einmalige Leistungen fordert die Globalist GmbH die erste Hälfte der Zahlung zum Anfang und die zweite Hälfte zu Ende der Tätigkeit.
4.3 Sofern die Honorierung von Globalist GmbH nicht durch Vertrag oder durch Angebot und Auftrag anderweitig schriftlich geregelt ist, erfolgt diese nach Zeitaufwand zu den Sätzen der aktuellen Preisliste von Globalist GmbH für den betreffenden Kunden.
4.4 Leistungen und Auslagen berechnet Globalist GmbH zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Honorarrechnungen von Globalist GmbH über Eigen- und Fremdleistungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es wird kein Skonto oder Rabatt gewährt.
5.1 Globalist GmbH haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
5.2 In Verträgen oder gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Dritten (Werbeträger, Werbemittel, Druckereien und sonstige Produktionsfirmen von Kommunikationsmitteln) durch Globalist GmbH vereinbarte Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber dem Kunden.
5.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Globalist GmbH nicht, wenn der Kunde vor oder nach der Datenübergabe keine Datensicherung vorgenommen hat. Globalist GmbH prüft die rechtliche Unbedenklichkeit ihrer vorgeschlagenen Lösungen und Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmanns und den juristischen Grundkenntnissen, die üblicherweise von diesem erwartet werden dürfen.
Sie ist nicht verpflichtet, ihre Entwürfe und Maßnahmenvorschläge vorher juristisch prüfen zu lassen.
5.4 Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit einer Kommunikationsmaßnahme entfällt, wenn die Maßnahme auf ausdrücklichen Kundenwunsch vorgenommen wurde, obwohl Globalist GmbH auf eventuell bestehende rechtliche Bedenken hingewiesen hatte oder wenn der Schaden auf Grund einer nach herrschender Lehrmeinung so nicht in jedem Fall zu erwartender richterlicher Entscheidung eingetreten ist.
5.5 Mängelrechte soweit Marketing, Social Media Betreuung, Suchmaschinen-Optimierung oder andere Beratungen & Dienstleistungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
6.1 Die Zusammenarbeit mit der Globalist GmbH läuft zu Beginn mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten.
6.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit, kann der Vertrag bis zu 10 Tage, vor Anbruch eines neuen Vertragsmonats gekündigt werden.
7.1 Für Leistungen im Bereich Providing und Hosting, gelten diese AGB nicht. Vielmehr sind hierfür die Geschäftsbedingungen der Provider geltend.7
.2 Als Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch E-Mails. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Globalist GmbH müssen schriftlich in Vertrags- und/oder Auftragsform erfolgen.
7.3 Abweichungen im Einzelfall präjudizieren nicht die fortdauernde Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in partem oder in toto in anderen Fällen.
7.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur mit den Teilen Vertragsbestandteil, die in eine gemeinsame vertragliche Regelung einfließen und somit ausdrücklich anerkannt werden.
7.5 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.
7.6 Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige zulässige Bestimmung, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für hier versehentlich nicht angesprochene Sachverhalte.
7.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist Crailsheim.
7.8 Der Kunde und Globalist GmbH arbeiten vertrauensvoll unter strikter Beachtung der gültigen Rechtslage als ehrbare Kaufleute zusammen. Sowohl mündliche als auch schriftliche Vereinbarungen sind wirksam und geltend.