Gerichtsurteil zu Black Friday: Jetzt darf jeder den Begriff lizenzfrei nutzen

Luca Brezing

20/10/2022

Lesezeit: 2 min

Das Wichtigste in Kürze
  • Bislang war die Marke "Black Friday" markenrechtlich geschützt
  • Marketer und Unternehmen mussten Lizenzrechte erwerben, da sie für die Verwendung des Begriffs “Black Friday” sonst abgemahnt werden konnten. 
  • Laut einem Gericht des Kammergerichts Berlin ist die Marke nun nicht mehr geschützt und der Begriff “Black Friday” kann wieder frei verwendet werden.

Unternehmen durften Begriff nicht verwenden

Black Friday ist eines der größten Verkaufsevents des Jahres. Der amerikanische Brauch ist mittlerweile auch in Deutschland schon seit Jahren etabliert und bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Verkaufszahlen durch attraktive Angebote in die Höhe zu treiben. 

Doch die Verwendung der Wortmarke “Black Friday” war in der Vergangenheit nicht ohne weiteres möglich, da es dem chinesischen Unternehmen Super Union Holdings Ltd. im Januar 2014 gelungen war, den Begriff beim deutschen Patentamt markenrechtlich zu sichern. So durfte der Begriff bislang nur von der Black Friday GmbH, welche einen Vertrag zur Nutzung des Begriffs mit der chinesischen Firma abgeschlossen hatte, in Deutschland verwenden.

Schon damals wurde die Patentierung scharf kritisiert, da es sich bei dem Begriff “Black Friday” um eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung handle. Juristen gingen damals schon davon aus, dass sich der Begriff als Wortmarke nicht auf Dauer halten wird. 

Unternehmen, die den Begriff dennoch zum Beispiel für Marketingzwecke verwendeten, mussten mit einer Abmahnung rechnen. 

Gerichtsurteil gibt Wortmarke frei 

Doch das änderte sich jetzt. Denn das Kammergericht Berlin entschied nun, die Löschung der Wortmarke ab dem 25. April 2019 wirksam zu machen. Somit ist die Inhaberin der Marke “Black Friday” mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung zu verhindern. 

Die Marke wurde bereits am 15. April 2021 für mehr als 900 eingetragener Waren und Dienstleistungen verfallen erklärt. 

Seit dem Urteil am 14. Oktober 2022 ist der Begriff nun uneingeschränkt und lizenzfrei für alle verwendbar.

Unternehmen durften Begriff nicht verwenden

Black Friday ist eines der größten Verkaufsevents des Jahres. Der amerikanische Brauch ist mittlerweile auch in Deutschland schon seit Jahren etabliert und bietet Unternehmen die Möglichkeit, die Verkaufszahlen durch attraktive Angebote in die Höhe zu treiben. 

Doch die Verwendung der Wortmarke “Black Friday” war in der Vergangenheit nicht ohne weiteres möglich, da es dem chinesischen Unternehmen Super Union Holdings Ltd. im Januar 2014 gelungen war, den Begriff beim deutschen Patentamt markenrechtlich zu sichern. So durfte der Begriff bislang nur von der Black Friday GmbH, welche einen Vertrag zur Nutzung des Begriffs mit der chinesischen Firma abgeschlossen hatte, in Deutschland verwenden.

Schon damals wurde die Patentierung scharf kritisiert, da es sich bei dem Begriff “Black Friday” um eine allgemein gebräuchliche Bezeichnung handle. Juristen gingen damals schon davon aus, dass sich der Begriff als Wortmarke nicht auf Dauer halten wird. 

Unternehmen, die den Begriff dennoch zum Beispiel für Marketingzwecke verwendeten, mussten mit einer Abmahnung rechnen. 

Gerichtsurteil gibt Wortmarke frei 

Doch das änderte sich jetzt. Denn das Kammergericht Berlin entschied nun, die Löschung der Wortmarke ab dem 25. April 2019 wirksam zu machen. Somit ist die Inhaberin der Marke “Black Friday” mit ihrem Versuch gescheitert, die Löschung zu verhindern. 

Die Marke wurde bereits am 15. April 2021 für mehr als 900 eingetragener Waren und Dienstleistungen verfallen erklärt. 

Seit dem Urteil am 14. Oktober 2022 ist der Begriff nun uneingeschränkt und lizenzfrei für alle verwendbar.

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SEO und Content Marketing sind seine Leidenschaft. Wenn er nicht gerade wieder neueste Rankings checkt, ist er vermutlich beim Sport.

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